Wer hat eigentlich Anspruch auf eine logopädische Therapie und wie läuft diese ab?
Hier finden Ärzte, Patienten und Eltern alle Informationen zu diesen Fragen:
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Bei gesetzlich Versicherten ist für alle Ärzte ist das Formular 13 verbindlich vorgeschrieben. Dieses muss vollständig ausgefüllt werden, sonst ist es ungültig. Sollte Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Fragen zur Verordnungsausstellung haben, kann er/sie sich gerne an uns wenden.
Bei Privatpatienten genügt das übliche A6-Formular mit Angabe der Diagnose und Anzahl der erwünschten Behandlungseinheiten. Hausbesuche müssen ebenfalls ausdrücklich verordnet werden.
Mobile Patienten erhalten die logopädische Therapie in der Praxis.
Patienten, denen dies nicht möglich ist, können vom Arzt einen Hausbesuch verordnet bekommen. Wir besuchen Sie dann Zuhause oder in der jeweiligen Einrichtung.
Der Gesetzgeber verpflichtet alle Erwachsenen über 18 Jahre dazu, einen Eigenanteil selbst zu tragen. Dieser setzt sich aus der Rezeptgebühr von 10,00 Euro für jedes Rezept und 10 Prozent der Behandlungskosten zusammen.
Die Abrechnung verläuft über uns, der Empfänger ist jedoch allein die jeweilige Krankenkasse.
Ausnahmen gelten für Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind. Hierfür benötigen wir beim Ersttermin eine Kopie Ihres aktuellen Befreiungsausweises.
Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen sowie Privatpatienten.
Alle Patienten benötigen ein gültiges Rezept ihres Arztes, ohne dies ist keine Therapie möglich.
Privatpatienten erhalten nach Vereinbarung des ersten Termines den Behandlungsvertrag schriftlich zugesandt und müssen diesen unterschrieben zum Ersttermin mitbringen.
Wir freuen uns, Sie ein Stück Ihres Weges begleiten zu dürfen!